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IT-Vergaberecht

Staatliche Aufträge werden in der Regel in streng formalisierten Verfahren vergeben. Das Unternehmen, das sich um den Auftrag bewirbt, muss sein Angebot in formaler und inhaltlicher Hinsicht umfassend vorbereiten, da schon ein formaler Fehler dazu führen kann, dass das Unternehmen bei der Vergabe nicht berücksichtigt wird und Nachbesserungen am Angebot in der Regel nicht möglich sind. Der unterlegene Bieter kann in einem Nachprüfungsverfahren feststellen lassen, ob die Vergabe korrekt erfolgt ist. Die staatliche Stelle muss daher das richtige Vergabeverfahren wählen (v.a. Offenes Verfahren, Nichtoffenes Verfahren, Verhandlungsverfahren, wettbewerblicher Dialog) und dann das entsprechende Verfahren (Festlegung der Vergabekriterien, Erstellung und Bekanntmachung der Vergabeunterlagen, Prüfung der Eignung der Bieter, Angebotsprüfung etc.) richtig durchführen.

Staatliche Aufträge im IT-Bereich werden in der Regel auf Grundlage der EVB-IT vergeben. Für die verschiedenen IT-Leistungen gibt es unterschiedliche Bedingungen wie z.B. die EVB-IT Überlassung Typ A und B für Überlassung von Standardsoftware. Eine kommentierte Version der EVB-IT Überlassung Typ A finden Sie in unserem Buch „IT-Verträge: Wirksame und unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen“, 4. Aufl., Heidelberg 2007.

Wir unterstützen sowohl IT-Unternehmen als auch staatliche Stellen mit folgenden Leistungen:

  • Rechtliche und strategische Beratung und Unterstützung von Unternehmen bei der Angebotserstellung und im Vergabeverfahren,
  • Unterstützung staatlicher Stellen bei Auswahl und Durchführung des Vergabeverfahrens,
  • Prüfung der Erfolgsaussichten von Nachprüfungsverfahren und Unterstützung und Vertretung in solchen Verfahren,
  • Beratung über den Anwendungsbereich und über die Auswirkung der EVB-IT, insb. auf das Angebot,
  • Unterstützung bei der Anwendung der EVB-IT präventiv und im Konfliktfall.
© KANZLEI DR. ERBEN