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IT Vertragsrecht

Ein formal und inhaltlich für alle Beteiligten verständlich formulierter IT-Vertrag unterstützt Ihr Unternehmen auf verschiedenen Ebenen massiv. Denn ein solcher IT-Vertrag ist

  1. ein Dokument, das aufgrund seiner formalen und inhaltlichen Qualität zugleich die Qualität Ihrer Leistungen ankündigt und widerspiegelt,
  2. eine Anleitung für Ihre Mitarbeiter, da er − wenn er vor allem im Leistungsbereich einfach und präzise formuliert ist − die Agenda enthält, die Sie leisten werden bzw. die Ihr Vertragspartner erwarten darf,
  3. Vorbeugung für den Krisenfall, da er Ihnen für die Diskussionen mit Ihrem Vertragspartner die notwendigen Argumente liefert sowie
  4. eine „Versicherung“ für den Fall einer Auseinandersetzung, da er Ihre Rechtsposition beschreibt.

Das IT-Vertragsrecht ist daher eines der zentralen Tätigkeitsgebiete unserer Kanzlei.

Wir bieten Ihnen hierbei insbesondere folgende Leistungen:

  • Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Erstellung von Vertragsvorlagen
  • Überarbeitung von Vertragsdokumenten
  • Verhandlungsführung
  • Präventive Beratung
  • Krisenmanagement
  • Prozessführung
© KANZLEI DR. ERBEN