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Internetrecht

Nahezu jedes Unternehmen nutzt das Internet für Zwecke der Werbung und des Vertriebs eigener Leistungen und Produkte. Entgegen einer weit verbreiteten Auffassung ist das Internet kein rechtsfreier Raum: Zum einen gelten sämtliche Gesetze (z.B. das Vertragsrecht aus dem BGB, das Wettbewerbsrecht und das Markenrecht) auch für die kommerzielle Nutzung des Internets. Zum anderen gibt es eine Vielzahl von Spezialgesetzen, die sich mit der Nutzung des Internets im geschäftlichen Verkehr beschäftigen (z.B. spezielle wettbewerbsrechtliche und datenschutzrechtliche Anforderungen sowie Verbraucherschutzgesetze).

Im Bereich Internetrecht bieten wir Ihnen insbesondere folgende Leistungen:

  • Erstellung von Vertragsbedingungen für E-Commerce Plattformen
  • Erstellung von Datenschutzkonzepten für Internetplattformen
  • Erstellung von Nutzungs- und Datenschutzbedingungen für Internetplattformen
  • Klärung von domainrechtlichen Fragen
  • Rechtliche Überprüfung von Internetportalen
  • Bekämpfung von Rufschädigungen im Internet
© KANZLEI DR. ERBEN