Datenschutzrecht
Der Schutz personenbezogener Daten hat in Deutschland Verfassungsrang. Unternehmen sind daher verpflichtet, sowohl im internen Bereich (v.a. Personalbereich) als auch gegenüber Kunden die vielfältigen Vorgaben des deutschen und europäischen Datenschutzrechts einzuhalten.
Wir unterstützen Sie hierbei u.a. mit folgenden Leistungen:
- Datenschutzrechtliche Überprüfung Ihrer Geschäftsmodelle
- Erstellung von Datenschutzkonzepten für Ihre Geschäftsmodelle
- Erstellung von Datenschutzkonzepten für Ihren Personalbereich (einschließlich der zugehörigen Verträge und Betriebsvereinbarungen)
- Gestaltung von Datenschutzbestimmungen und allen nötigen Einwilligungserklärungen für Ihre Kundenbeziehungen
- Gestaltung von Vereinbarungen über Auftragsdatenverarbeitungen und den Transfer von personenbezogenen Daten zwischen verschiedenen Stellen im In- und Ausland
- Schulung und Unterstützung Ihres betrieblichen Datenschutzbeauftragten
© KANZLEI DR. ERBEN
